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Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Pat Bikes AG, Aarburg
Verkauf von Fahrzeugen und Werkstattleistungen


1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Dienstleistungen der Pat Bikes AG (nachfolgend Verkäufer).

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt werden.

1.3 Mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung/Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.


2. Vertragsabschluss / Einbezug der AGB

2.1 Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. durch Bestätigung durch den Verkäufer.

2.2 Der Kunde wird vor oder bei Vertragsabschluss in geeigneter Weise über diese AGB informiert und hat die Möglichkeit, diese zur Kenntnis zu nehmen.

2.3 Individualabreden haben Vorrang vor diesen allgemeinen Bedingungen.


3. Leistungen des Verkäufers

3.1 Der Verkäufer bietet Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge sowie Werkstattleistungen an.

3.2 Angaben zu Fahrzeugen (z. B. Gewicht, Masse, Verbrauch, Geschwindigkeit, Betriebskosten) sind nur Richtwerte und basieren auf den Informationen der Hersteller bzw. Zulieferer. Eine Haftung für Abweichungen ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.3 Für Werkstattleistungen gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Arbeits- und Materialpreise des Verkäufers.


4. Preise und Zahlung

4.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Zahlungsbedingungen: soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Fahrzeugübergabe und Werkstattleistung bei Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

4.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten zu verlangen.

4.4 Der Verkäufer behält sich Preis- und Konditionsänderungen bis zum Vertragsabschluss vor.


5. Fahrzeugübergabe und Gefahrübergang

5.1 Der Erfüllungs- bzw. Übergabeort für das Fahrzeug sowie der Zahlungsort für den Kaufpreis ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

5.2 Mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Kunden über, auch wenn eine Finanzierung noch läuft oder die Eigentumsübertragung noch nicht erfolgt ist.

5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag (inklusive Zinsen und Kosten) bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers.

6.2 Der Kunde darf das Fahrzeug in dieser Zeit weder verkaufen noch verpfänden noch vermieten, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.

6.3 Im Fall einer Pfändung, Rücknahme oder Beschlagnahmung durch Dritte informiert der Kunde den Verkäufer unverzüglich und gibt diesen Forderungen bzw. Eintragungen weiter.


7. Gewährleistung / Garantie

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR).

7.2 Sofern eine Garantie gewährt wird (z. B. durch Hersteller oder durch den Verkäufer), richtet sich der Umfang nach den Garantiebedingungen des Herstellers bzw. nach einer gesonderten Garantievereinbarung.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Service- und Wartungsintervalle gemäss Herstellervorgaben einzuhalten, andernfalls können Garantieansprüche erlöschen.

7.4 Die Haftung des Verkäufers für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ähnliche indirekte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


8. Haftung

8.1 Für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht des Verkäufers zurückzuführen sind, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt ist.

8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


9. Nutzung und Werkstattleistungen

9.1 Werkstattaufträge werden nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Leistung ohne zusätzliche schriftliche Genehmigung des Kunden.

9.2 Ersatzteile bzw. Zubehör werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den Herstellervorgaben oder nach Absprache verbaut.

9.3 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nach einer Werkstattleistung zeitnah abzuholen. Kommt er in Annahmeverzug, kann der Verkäufer Lagerkosten und Wertminderung geltend machen.


10. Rücktritt / Verzug

10.1 Gerät der Käufer mit der Übernahme des Fahrzeugs oder mit dem Kaufpreis in Verzug und setzt der Verkäufer eine angemessene Nachfrist, so kann der Verkäufer nach Ablauf dieser Nachfrist:

a) auf Erfüllung bestehen und Schadenersatz verlangen; oder

b) vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

10.2 Der Verkäufer kann im Fall einer Rücknahme des Fahrzeuges aufgrund Verzug oder Vertragsbruch eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierfür kann sofern vereinbart z. B. eine Nutzungsentschädigung (z. B. Prozentsatz des Kaufpreises pro Monat oder pauschal) vereinbart werden.

10.3 Weitere Rechte des Verkäufers bleiben vorbehalten.


11. Preis- und Modelländerungen; technische Angaben, Bilder

11.1 Alle Angaben zu Preisen, Modellen, technischen Daten und Bildern erfolgen nach bestem Wissen; Änderungen, Irrtümer sowie Druck- und Übermittlungsfehler bleiben vorbehalten.

11.2 Abbildungen können Zubehör, Sonderausstattungen oder Farben enthalten, die nicht im Standard enthalten sind.


12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Verkäufers.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

13.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

13.3 Frühere Versionen dieser AGB verlieren mit Veröffentlichung einer neuen Version ihre Gültigkeit.